In allen Punkten gelten die Bestimmungen des Kärntner Jugendschutzgesetzes.
1. Ordnung
Jeder sorgt verantwortlich für eine sinnvolle Ordnung im Zimmer, inklusive der Mülltrennung und -entsorgung. Das Sauberhalten des gesamten Areals ist Aufgabe jedes Einzelnen. Im gesamten Haus herrscht Hausschuhpflicht.
Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Energie und Inventar wird vorausgesetzt.
2. Lernzeiten
14:45 Uhr – 16:15 Uhr: 1. Klasse im Studierraum
18:45 Uhr – 20:15 Uhr: 1. bis 3. Klasse am Zimmer,
ab der 4. Klasse gibt es flexible Lernzeiten
Aus Rücksicht auf ungestörtes Lernen müssen sich während der Lernzeiten Alle ruhig verhalten. Zur Dokumentation werden Leistungsnachweise und Zeugniskopien der ersten drei Klassen eingefordert.
3. Verpflegung
Ausgabezeiten Frühstück: 06:10 Uhr – 7:30 Uhr
Ausgabezeiten Abendessen: 17:30 Uhr – 18:00 Uhr
Das Reinigen des Kochbereichs in den Gemeinschaftsküchen obliegt den Bewohner/-innen selbst und ist unmittelbar nach Benützung zu erledigen.
4. Freizeit
Vor dem Abendessen und ab 20:15 Uhr ist Freizeit, die sinnvoll gestaltet werden soll. Aus Rücksicht auf Andere, muss immer Zimmerlautstärke herrschen.
5. Ausgänge
Kurzausgänge in der Freizeit am Nachmittag sind möglich. Nach 20:15 Uhr nur mit Abmeldung im Büro. Ausgangsende: 15 Min. vor Bettruhe / Neubau 23:00 Uhr. Ausnahmen bei besonderen Anlässen mit Genehmigung in der Schulzeit: unter 16J bis max. 23:00 Uhr / unter 18J bis max. 24:00 Uhr / ab 18J unbegrenzt
Die Haustüre ist von 22:15 Uhr bis 6:00 Uhr geschlossen.
6. Nachtruhe
Altbau: 21:45 Uhr – 7:00 Uhr | Neubau: 22:30 Uhr – 7:00 Uhr
Kein Spielbetrieb, keine lauten Unterhaltungen und keine laute Musik während dieser Zeit.
22:00 Uhr – Die Lärmschutzverordnung von Klagenfurt tritt in Kraft (d.h. Ruhe im Freien)
Bettruhezeiten wie folgt:
1. Klasse 22:00 Uhr / 2. Klasse 22:15 Uhr / 3. Klasse 22:30 Uhr

