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Inhalt:
Hausordnung
study & home

In allen Punkten gelten die Bestimmungen des Kärntner Jugendschutzgesetzes.


1. Ordnung


Jeder sorgt verantwortlich für eine sinnvolle Ordnung im Zimmer, inklusive der Mülltrennung und -entsorgung. Das Sauberhalten des gesamten Areals ist Aufgabe jedes Einzelnen. Im gesamten Haus herrscht Hausschuhpflicht.
Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Energie und Inventar wird vorausgesetzt.


2. Lernzeiten


14:45 Uhr – 16:15 Uhr: 1. Klasse im Studierraum
18:45 Uhr – 20:15 Uhr: 1. bis 3. Klasse am Zimmer,
ab der 4. Klasse gibt es flexible Lernzeiten
Aus Rücksicht auf ungestörtes Lernen müssen sich während der Lernzeiten Alle ruhig verhalten. Zur Dokumentation werden Leistungsnachweise und Zeugniskopien der ersten drei Klassen eingefordert.


3. Verpflegung


Ausgabezeiten Frühstück: 06:10 Uhr – 7:30 Uhr
Ausgabezeiten Abendessen: 17:30 Uhr – 18:00 Uhr
Das Reinigen des Kochbereichs in den Gemeinschaftsküchen obliegt den Bewohner/-innen selbst und ist unmittelbar nach Benützung zu erledigen.


4. Freizeit


Vor dem Abendessen und ab 20:15 Uhr ist Freizeit, die sinnvoll gestaltet werden soll. Aus Rücksicht auf Andere, muss immer Zimmerlautstärke herrschen.


5. Ausgänge


Kurzausgänge in der Freizeit am Nachmittag sind möglich. Nach 20:15 Uhr nur mit Abmeldung im Büro. Ausgangsende: 15 Min. vor Bettruhe / Neubau 23:00 Uhr. Ausnahmen bei besonderen Anlässen mit Genehmigung in der Schulzeit: unter 16J bis max. 23:00 Uhr / unter 18J bis max. 24:00 Uhr / ab 18J unbegrenzt
Die Haustüre ist von 22:15 Uhr bis 6:00 Uhr geschlossen.


6. Nachtruhe


Altbau: 21:45 Uhr – 7:00 Uhr | Neubau: 22:30 Uhr – 7:00 Uhr
Kein Spielbetrieb, keine lauten Unterhaltungen und keine laute Musik während dieser Zeit.

22:00 Uhr – Die Lärmschutzverordnung von Klagenfurt tritt in Kraft (d.h. Ruhe im Freien)

Bettruhezeiten wie folgt:
1. Klasse 22:00 Uhr / 2. Klasse 22:15 Uhr / 3. Klasse 22:30 Uhr

 

7. Besucher


Besucher müssen einem Erzieher vorgestellt werden und dürfen nur mit dessen Zustimmung die Stockwerke/TOPs betreten.
Besuche sind bis 21:30 Uhr erlaubt | Neubau bis 23:00 Uhr.
Männlichen Besuchern und Bewohnern ist das Betreten von Mädchenzimmern strengstens untersagt.
Weiblichen Besucherinnen und Bewohnerinnen ist das Betreten von Burschenzimmern strengstens untersagt.


8. Geräte


Elektrische Geräte (PC, HiFi-Anlage etc.) sind vormittags, wochenends und über Nacht abzuschalten.
Kochplatten, Toaster und Waffeleisen dürfen nur in den eigens dafür vorgesehenen Küchen verwendet werden.


9. Medien


FSK Angaben (Altersfreigaben) von Filmen, Magazinen, Computerspielen und dgl. sind zu beachten. Die Vorführung von Szenen mit Gewaltdarstellungen und/oder sexualisierten Inhalten ist verboten.


10. Alkohol, Nikotin, Waffen


Konsum und Lagerung von Alkohol im Haus und am Gelände sind untersagt. Ausnahmen gibt es bei Festen oder besonderen (privaten) Anlässen nach Einholung der Erlaubnis des verantwortlichen Erziehers bzw. der Erzieherin.
Das Haus ist rauchfreie Zone. Ausnahmen sind der „Raucherhof“ und die Balkone im Neubau. Die Mitnahme von Wasserpfeifen und Waffen aller Art sowie das Hantieren mit offenem Feuer sind verboten.


11. Sonstiges


Für Schäden, die nicht durch normale Abnützung entstehen, haftet der Verursacher.
Als christliches Haus legen wir besonderen Wert auf einen respektvollen Umgang miteinander und auf die Teilnahme am Religionsunterricht. Die Mitnahme eigener Möbel, Vorhänge oder Teppiche ist nicht gestattet. Die Direktion behält sich das Recht vor, Ausnahmeregelungen oder Sondervereinbarungen mit einzelnen Personen oder Gruppen aufgrund pädagogischer Notwendigkeiten zu treffen.


12. Entlassung


Die Direktion hat das Recht, eine Person zu entlassen (gegebenenfalls auch fristlos) bei schweren Verfehlungen, wenn sich jemand der Hausordnung nicht fügt, negativ auf andere Bewohner einwirkt, keinen Willen zum Lernen zeigt oder dem Zusammenleben gleichgültig oder gar ablehnend gegenüber steht. In solchen Fällen ist eine erzieherische Einflussnahme unsererseits nicht gewährleistet und ein weiterer Aaufenthalt nicht mehr zielführend.
Eine Entlassung kann auch ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Gegen die von der Direktion ausgesprochene Entlassung oder die Verweigerung der Wiederaufnahme gibt es keine Rechtsmittel.


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Don Bosco study & home

Kirchengasse 31
9020 Klagenfurt am Wörthersee

+43 463 31137

dbh-klu@donbosco.at

Eine Einrichtung der  https://www.donbosco.at/img/3c/21/0b2300fe8d9e79142a6d/-SALESIANER.png
 

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