Ich bin da.für
Die Kirche befindet sich derzeit in den abschließenden Vorbereitungen für die Pfarrgemeinderatswahl. Exakt 4,576.625 Katholiken sind am Sonntag, dem 19. März 2017 aufgerufen, ihre Vertreter in den rund 3.000 Pfarren des Landes zu wählen.
Gewählt werden insgesamt 27.461 Pfarrgemeinderäte, deren Mindestalter 16 Jahre sein muss. Bereits in den vergangenen Wochen und Monaten wurde mit der Kampagne "Ich bin da.für" bundesweit für die Teilnahme mobil gemacht. Gewählt wird somit auch in den Don Bosco Pfarren in Wien, Graz, Klagenfurt, Linz, Unterwaltersdorf, Amstetten und Winklarn, die von Salesianern betreut werden.
Anders als bei politischen Wahlen sind auch jene Katholiken stimmberechtigt, die keinen österreichischen Pass haben. Das Mindestwahlalter liegt je nach Diözese bei 16 oder 14 Jahren. Wo das Familienwahlrecht zur Anwendung kommen kann, sind Eltern berechtigt, auch für ihre Kinder eine Stimme abzugeben.
Wahlen alle fünf Jahre
Die Wahlen zum PGR finden alle fünf Jahre statt. Geleitet werden sie von jeweils einer Wahlkommission und im Rahmen genauer diözesaner Wahlordnungen. Ein erstes Ergebnis wird dem Pastoralamt der jeweiligen Diözese weitergeleitet und der Pfarrgemeinde schriftlich und bei den Gottesdiensten bekanntgegeben. Nach Ende der Fristen für Einspruch oder für die Berufung weiterer PGR-Mitglieder sind bis Ende April die konstituierenden Sitzungen vorgesehen.
Zuständig ist der Pfarrgemeinderat gemeinsam mit dem Pfarrer oder Pfarrvorsteher, der zugleich PGR-Vorsitzender ist, für die Gestaltung und Entwicklung des pfarrlichen Lebens. Innerhalb des PGR gibt es verschiedene Zuständigkeiten für Aufgaben wie etwa Liturgie, Jugendarbeit oder Finanzen. Gemeinsam mit den gewählten Mitgliedern, die rund zwei Drittel der Pfarrgemeinderäte ausmachen, bilden amtliche Mitglieder wie Priester, Diakone, Pastoralassistenten sowie berufene bzw. entsandte Mitglieder wie etwa Religionslehrer die Pfarrgemeinderäte.
(kathpress/red)