Auf dem Weg zur Seligsprechung
Das Seligsprechungsverfahren für den polnischen Kardinalprimas August Hlond (1881-1948) kommt voran. Das Theologengremium der vatikanischen Heiligsprechungskommission billigte die Belege für die Anerkennung des heroischen Tugendgrades, wie der stellvertretende Anwalt des Seligsprechungsverfahrens, Vizepostulator Boguslaw Koziol, polnischen Medienberichten mitteilte.
Die abschließende Entscheidung über eine Annahme oder Ablehnung liegt bei Papst Franziskus. Voraussetzung für eine Seligsprechung ist zudem, dass eine unerklärliche Heilung eines Menschen als Wunder auf Fürsprache Hlonds anerkannt wird. Eine solche Wunderheilung konnte bislang noch nicht nachgewiesen werden.
Der 1881 im damals zum Deutschen Reich gehörenden Oberschlesien geborene Sohn eines Bahnwärters trat 1896 in den Salesianerorden ein und wirkte als Direktor im Wiener Salesianum. 1922 wurde er Apostolischer Administrator von Oberschlesien, 1925 Bischof von Kattowitz. Ab 1926 war er Erzbischof von Gnesen und Posen, ab 1927 Kardinal.
Auf der Flucht
Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs floh er vor den deutschen Besatzern nach Rom und später weiter nach Frankreich. In Radio Vatikan schilderte er die Verbrechen der Nazis. Die Nationalsozialisten verhafteten ihn und verwehrten ihm die Rückkehr nach Polen. Sie internierten Hlond zunächst in Frankreich, dann in Deutschland.
Papst Pius XII. ernannte Hlond 1946 zum Erzbischof von Warschau. Er leitete von 1926 bis 1948 als Primas die Polnische Bischofskonferenz. Der Salesianerkardinal verteidigte die katholische Kirche in der Nachkriegszeit gegen die neuen kommunistischen Machthaber.
(KAP/ANS)