Stellungnahme

Erklärung von Provinzial Pater Rudolf Osanger SDB zum Rechtsstreit der „Stiftung Gerini“ der Salesianer Don Boscos in Rom.

In der vergangenen Woche wurde in zahlreichen Medien im In- und Ausland über einen seit Jahren andauernden Rechtsstreit der „Fondazione Gerini“, einer Stiftung, die von der „Direzione Generale Opere Don Bosco“ in Italien  verwaltet wird, und zwei Rechtsanwälten berichtet. Die „Stiftung Gerini“ hatte Klage wegen Betrugs in einer Erbangelegenheit gegen diese zwei Anwälte eingereicht.

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht dabei ein Vertrag mit Neffen des verstorbenen Alessandro Gerini. Nachdem es zwischen den Parteien zu einer Einigung gekommen war, wurde der Schätzwert des Erbes nach oben korrigiert – wovon der Vermittler und die Erben profitierten, die 15 Prozent der Gesamtsumme erhalten sollten.

Am Dienstag, dem 27. November wies ein römisches Gericht die Klage der Stiftung zurück. Statt ursprünglich elf Millionen Euro muss die „casa generalizia“ in Rom nun 99 Millionen Euro an den Anwalt zahlen. Sie kann aber anderseits auf die Grundstücke nicht zurückgreifen, da sie nicht Eigentümerin, sondern Bürgin ist. Die „Direzione Generale Opere Don Bosco“ in Rom prüft derzeit das Urteil und behält  sich weitere rechtliche Schritte vor.

Zu dem dargestellten Sachverhalt und den in den Medien spekulierten negativen finanziellen Auswirkungen für die Ordensgemeinschaft der Salesianer Don Boscos erklärt der Provinzial der Österreichischen Provinz Pater Rudolf Osanger SDB:

„Von den finanziellen Forderungen betroffen ist nicht die Ordensgemeinschaft der Salesianer Don Boscos, sondern die Stiftung Gerini, die das Erbe des 1990 verstorbenen Alessandro Gerini verwaltet. Für diese Stiftung bürgt nicht die gesamte salesianische Kongregation, sondern allein die „Direzione Generale Opere Don Bosco“, eine rechtlich selbständige Niederlassung unseres Ordens in Rom.

Die Österreichische Provinz der Salesianer Don Boscos ist rechtlich selbständig und von möglichen Forderungen finanziell nicht betroffen. Das Urteil des Gerichts hat damit rein sachlich betrachtet keine unmittelbaren Auswirkungen auf unsere Arbeit in der österreichischen Provinz.

Wir bedauern jedoch diese Auseinandersetzung, die unsere pädagogisch-pastorale Arbeit erschwert, und für Verunsicherung sorgt. Ich garantiere, dass Spenden an unsere österreichischen Einrichtungen oder Zuwendungen für weltweite Zwecke weiterhin voll zu Gunsten junger Menschen eingesetzt werden und von den juristischen Forderungen unberührt bleiben.

In Österreich sind wir dankbar für das Vertrauen, das unserer Arbeit für benachteiligte junge Menschen entgegengebracht wird.

Unseren betroffenen Mitbrüdern und den Verantwortlichen in Rom drücken wir unsere Solidarität aus. Wir hoffen weiterhin auf einen konstruktiven Weg aus dieser bedrückenden Lage.“

Wien, 01. 12. 2012

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